Fragen & Antworten zum Bereich E-Mobilität
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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1. Muss ich die Installation von Ladeinfrastruktur auf meinem Grundstück (Garage/Stellplatz) beim zuständigen Netzbetreiber anzeigen?
Ja. Seit dem 21. März 2019 besteht laut § 19 Absatz 2 NAV eine Meldepflicht.
Die Meldung übernimmt in der Regel die zertifizierte Elektrofirma, die den Neuanschluss melden muss, für den Kunden.
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: "Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln."
Bitte beachten Sie zudem: Ab einer Leistung von 11 kW ist die Installation nicht nur meldepflichtig, sondern erfordert darüber hinaus auch die Zustimmung des Netzbetreibers.
2. Wie erfolgt die Abrechnung meines Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen?
Bei einer zeitbezogenen Abrechnung ist der Preis abhängig von der Dauer des Ladevorgangs. Im Gegensatz dazu sind bei einer leistungsbezogenen Abrechnung die während des Ladevorgangs verbrauchten Kilowattstunden maßgebend für die Höhe des Preises.
3. Dürfen Schnelladestationen abgerechnet werden?
4. Ich führe an einer Schnellladestation einen Ladevorgang mit Wechselstrom (AC) durch. Wird in diesem Falle dennoch der Preis für eine Ladung mit Gleichstrom (DC) abgerechnet?
5. Was ist E-Roaming?
Auch die Ladesäulen der ZEV sind Teil eines weitreichenden E-Roaming-Netzwerkes. Mit Abschluss eines ZEV-Ladestromvertrages erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zur Nutzung des Compleo-E-Roaming-Netzwerkes. Die Abrechnung erhalten Sie dann von der ZEV.
6. Kann ich den zevstrom Mobil auch abschließen, wenn ich kein Strom- oder Gaskunde der ZEV bin?
7. Besteht für die Ladestromprodukte eine Preisstabilität?
8. Wie viele Ladepunkte stehen mir mit dem zevstrom Mobil zur Verfügung?
In der Vertragsvariante zevstrom Mobil+ sind außerdem auch Ladepunkte anderer Betreiber für Sie freigeschalten.