Biogas
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 regelt den Netzanschluss von Anlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Zwickauer Energieversorgung GmbH. Der Netzanschlussprozess basiert auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der GasNZV. Ein Anschluss an das Netz erfolgt über drei wesentliche Schritte:
- Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten - mit den »mindestens erforderlichen« Angaben für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens
- Prüfung des Netzanschlussbegehrens
- Netzanschlussvertrag