Cookie-EinstellungenCookies

Ihre Cookie-Einstellungen

Wenn Sie alle Möglichkeiten unserer Website nutzen möchten, klicken Sie einfach auf »Alle Cookies erlauben«. Sie können Ihre Auswahl auch einschränken und mit Klick auf »Eingabe bestätigen« speichern. Details zu verwendeten Cookies und Widerspruchs-Möglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Alle Cookies erlauben

Biogas

Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 regelt den Netzanschluss von Anlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Zwickauer Energieversorgung GmbH. Der Netzanschlussprozess basiert auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der GasNZV. Ein Anschluss an das Netz erfolgt über drei wesentliche Schritte:

  1. Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten - mit den »mindestens erforderlichen« Angaben für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens
  2. Prüfung des Netzanschlussbegehrens
  3. Netzanschlussvertrag

Netzanschlussbegehren

Gemäß § 33 Absatz 3 der GasNZV benötigen wir für die Netzanschlussprüfung einer Biogaseinspeiseanlage die im Anschlussbegehren abgefragten Angaben. 
 


Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post oder Fax zu:

Zwickauer Energieversorgung GmbH
Bahnhofstraße 4
08056 Zwickau

Telefax: 0375 3541-105

Prüfung des Netzanschlussbegehrens

Auf Basis des § 33, Absatz 6 und 7 der GasNZV wird nach positivem Prüfungsergebnis und Zustimmung des Anschluss-nehmers ein Vertragsangebot (Netzanschlussvertrag) zwischen dem Anschlussnehmer und der Zwickauer Energieversorgung GmbH geschlossen. Die gemeinsamen Planungen zum Netz-
anschluss können erfolgen.

Die technischen Mindestanforderungen finden Sie hier. 

Netzauslastung

Informationen zur Auslastung des Gasnetzes sind im folgenden Dokument enthalten.