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Vorteile Wärme

Zuverlässig und nah

Wärme bietet unter allen Energieträgern die höchste Versorgungssicherheit. Mitarbeiter überwachen regelmäßig Produktion, Netzeinspeisung, Hausanschlüsse und den Schadstoffausstoß. Zudem investieren wir in die Sicherheit und Zuverlässigkeit unseres Wärmenetzes. In Zwickau deckt dieses heute bereits große Teile des Stadtgebietes ab.

Rundumsorglos Paket der ZEV

Vom ersten Gespräch über die Planung, Errichtung bis hin zur Inbetriebnahme sind wir an Ihrer Seite. Gern übernehmen wir die Betriebsführung und Wartung Ihrer Hausstation. Zudem steht für Kunden mit einer ZEV-betriebenen Anlage ein kostenloser 24-h-Service zur Verfügung.

Die umweltfreundliche Alternative

Mit Wärme der ZEV entscheiden Sie sich für die umweltfreundlichste Form der Wärmeerzeugung. Durch das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung werden die eingesetzten Primärenergien optimal genutzt und der CO2-Ausstoß verringert. Jährlich sparen wir damit rund 22.500 t CO2. Durch den Einsatz neuester Anlagen wird Wärme effizient erzeugt. Zudem entstehen bei Ihnen aufgrund moderner Kundenanlagen keine Umwandlungsverluste durch Verbrennungsprozesse.

Kostenersparnis

Die Installationskosten für die neue Anlage fallen verhältnismäßig gering aus. Es gibt keine Kosten für die Brennstoffvorfinanzierung und -lagerung, für die Kesselwartung oder den Schornsteinfeger. Auch die Erneuerung einer Kesselanlage entfällt, wodurch Sie sich Ersatzinvestitionen sparen.

Raumgewinn

Heizkessel, Öl- bzw. (Flüssig-) Gastanks oder andere Brennstofflager gehören der Vergangenheit an. Mit Wärmekompaktstationen sparen Sie Platz.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Durch den niedrigen PEF erfüllen wir für unsere Kunden die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Somit sinken die Investitionskosten bei Neubauten und Sanierungen.

Gesetzlicher Rahmen Wärme

Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen sind vor allem die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (ErneuerbareEnergienWärmeGesetz).
 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), Erstfassung vom 16. November 2001, löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab, fasste diese zusammen und trat am 1. Februar 2002 erstmals in Kraft. Die EnEV schreibt bindende Mindestwerte für den Wärmeschutz von Gebäuden vor. Zudem regelt sie den Anteil an Heizenergie, der durch Erneuerbare Energien zu decken ist. Ziel der Bundesregierung ist dabei der Ausbau dieser im Gebäudesektor.

Mit der EnEV 2009 wurde die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 30 Prozent gesenkt. Die EnEV 2013 schreibt ab 2016 eine weitere Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent vor. Zudem wurden die Anforderungen an die Verwendung von erneuerbaren Energien sowie an den Energieausweis verschärft.

Das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) von 2009 regelt die Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien. Es gibt genaue Werte sowie Ersatzmaßnahmen vor. Dazu zählt u.a. die Verstärkung der Dämmung (Reduzierung des Energiebedarfs um den Wert, welcher durch Erneuerbare hätte gedeckt werden müssen) oder eben Einsatz von Wärme mit einem PEF <0,7.