Informationen zur Eintragung in das Gas Installateurverzeichnis der ZEV GmbH
Zur Eintragung benötigen Sie:
- ausgefülltes Antragsformular
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Gewerbeanmeldung
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Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
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Kopie des Meister-, Techniker- oder Ingenieurzeugnisses bzw. Ausnahmebewilligung gemäß §§ 5, 7a, 7b, 8 und 9 HwO
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bei Meisterabschlüssen ab 04/98 mit Nachweis über entsprechende Fachrichtung
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bei Meisterabschlüssen ab 01/04 mit Nachweis über mindestens 50 Punkte im Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
- Kopie der Betriebs-Haftpflicht (empfohlene Deckungssumme mind. 1 Mio. EURO)
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Auflistung der Werkstatt- und Werkzeugausrüstungen
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Nachweis über den Besuch eines Weiterbildungsseminars zu den Technischen Regeln für Gasinstallation (Tagesseminar)
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Passbild des verantwortlichen Fachmannes.
In das Installateurverzeichnis der ZEV GmbH werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz im Netzgebiet der ZEV und der Stadtwerke Meerane (SWM) eingetragen.
Nach erfolgreicher Prüfung der bereitgestellten Unterlagen erhalten Sie die Installateurverträge und den Installateurausweis zur Unterzeichnung auf dem Postweg.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Landesinstallateurausschüsse (LIA) von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an alle Gasnetzbetreiber bezüglich der Eintragung von Installationsunternehmen Gas/Wasser und Wartungsbetrieben Gas nach DVGW-Arbeitsblatt G 676 in ein Installateurverzeichnis sowie der „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 01. März 2007.
Diese Grundlagen und der Installateurvertrag schafft die Voraussetzung für die Eintragung in das gemäß § 13 (2) NDAV vom Netzbetreiber zu führende Installateurverzeichnis. Er enthält die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Installationsunternehmens bei der Herstellung, Veränderung und Instandhaltung von Gasanlagen des Anschlussnehmers.