Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG

Mit Wärmepumpe & Co. Netzentgelte sparen: Das gilt für Sie

Sie besitzen eine Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder einen Batteriespeicher?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer Reduzierung der Netzentgelte profitieren. Seit dem 1. Januar 2024 gelten bundesweit einheitliche Regelungen für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Diese sollen das Stromnetz entlasten und gleichzeitig ermöglichen, dass neue elektrische Verbraucher schneller an das Stromnetz angeschlossen werden können. Im Gegenzug erhalten Betreiber entsprechender Anlagen eine Reduzierung der Netzentgelte.

Kurz gesagt: Der Netzbetreiber darf eine betroffene Anlage in einer kritischen Netzsituation zeitweise in ihrer Leistung reduzieren. Dafür erhalten Sie eine finanzielle Entlastung bei den Netzentgelten.
 

Für wen gilt § 14a EnWG?


Die neuen Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die in der Niederspannung betrieben werden und ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.

Zu den typischen Anlagen gehören:
 
  • private Wallboxen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- und Notheizungen beziehungsweise Heizstäbe einer Wärmepumpe
  • Klimaanlagen und Anlagen zur Raumkühlung
  • Stromspeicher die Strom aus dem Netz beziehen

Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter diese Regelungen.
 

Was passiert bei einer Steuerung?


Der Begriff „Steuerung“ sorgt bei vielen Verbrauchern für Unsicherheit.

Wichtig ist: Der Netzbetreiber darf Ihre Anlage nicht einfach beliebig abschalten.
Wenn eine konkrete Überlastung oder Gefährdung des lokalen Stromnetzes besteht, darf der Strombezug einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zeitweise reduziert werden.

Dabei muss grundsätzlich eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen.

Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Licht, Kühlschrank, Fernseher, Herd und andere normale Haushaltsverbraucher werden durch die §-14a-Steuerung nicht einfach abgeschaltet.
 

Was bekomme ich als Verbraucher dafür?


Sie profitieren von geringeren Netzentgelten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer pauschalen und einer prozentualen Reduzierung des Netzentgelts:
 
  • Nicht verwechseln! Das Netzentgelt ist zwar Bestandteil Ihrer Stromkosten, aber nicht dasselbe wie der Arbeits- oder Grundpreis Ihres Stromtarifs.

Modul 1: pauschale Netzentgeltreduzierung

Standard-Option
  • Modul 1 gilt automatisch
  • Ihr Netzentgelt reduziert sich um einen festen jährlichen Betrag. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom zuständigen Netzbetreiber ab. Die Entlastung kann jedoch nicht höher ausfallen als das tatsächlich gezahlte Netzentgelt.
  • Nutzbar für gemeinsame oder getrennte Verbrauchsmessung.
  • Die Höhe der Ersparnis ist damit unabhängig davon, wie viel Strom Ihre steuerbare Anlage tatsächlich verbraucht.

Modul 2: prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises und Wegfall des Netzentgelt-Grundpreises
 
  • Voraussetzung: Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Wallbox, wird über einen separaten Zähler erfasst. Dadurch wird der Stromverbrauch der Anlage getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch abgerechnet.
  • Bei Modul 2 wird der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 % reduziert. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihr kompletter Strompreis um 60 % sinkt. Die Reduzierung betrifft ausschließlich den entsprechenden Netzentgelt-Arbeitspreis, nicht den Energiepreis Ihres Stromtarifs. Das kann insbesondere bei einem höheren Stromverbrauch interessant sein.
  • Gleichzeitig wird für den separaten Zähler kein zusätzlicher Netzentgelt-Grundpreis berechnet.

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt in Kombination mit Modul 1
 
  • Modul 3 setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
  • Modul 3 kann mit Modul 1 kombiniert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Netzentgeltpreise für verschiedene Zeiten des Tages. Die Zeitfenster werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt.
  • Das Ziel: Stromverbrauch soll möglichst in Zeiten verschoben werden, in denen das Netz weniger stark belastet ist. Besonders interessant kann dies beispielsweise für das Laden eines Elektroautos sein. Wenn das Fahrzeug nicht sofort geladen werden muss, kann der Ladevorgang in eine günstigere Zeit verschoben werden.

Modul 1, 2 oder 3 – was ist besser?

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Die wirtschaftlich beste Variante hängt vom Einzelfall ab.
 
Modul Vorteil Voraussetzung Besonders interessant für
Modul 1 einfach und pauschal   geringer Verbrauch
Modul 2 60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis und
Wegfall des Netzentgelt-Grundpreises
separate Messung hoher Verbrauch,
z. B. Wärmepumpe
Modul 3 günstige Zeitfenster möglich intelligentes Messsystem flexible Verbraucher,
z. B. E-Auto

Wer zahlt die Netzentgeltreduzierung aus?


Nach der Anmeldung Ihrer Anlage durch den Installateur beim zuständigen Netzbetreiber informiert dieser uns als Ihren Stromlieferanten. Wir berücksichtigen die entsprechende Entlastung anschließend direkt in Ihrer Jahresrechnung und weisen sie dort transparent aus.
 
Hinweis zum Modulwechsel: Sie können den Wechsel des gewählten Moduls direkt bei uns beantragen. Der Wechsel wird wirksam, sobald wir die entsprechende Bestätigung des zuständigen Netzbetreibers erhalten haben.
 
Hinweis zur Abrechnung: Die gewährte Netzentgeltreduzierung wird von uns bei der Abrechnung Ihrer Stromkosten berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Anlage vom Installateur korrekt beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wurde und der Netzbetreiber die entsprechende Reduzierung bestätigt bzw. gewährt.
 

Was muss ich als Betreiber tun?


Wenn Sie eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung installieren möchten, sollten Sie frühzeitig den zuständigen Netzbetreiber beziehungsweise ein eingetragenes Installationsunternehmen einbeziehen.
 
Typischer Ablauf:
  • Installation durch ein geeignetes Elektrofachunternehmen, Steuerbarkeit entsprechend den technischen Vorgaben herstellen
  • Netzbetreiber informieren beziehungsweise erforderliche Anmeldung durchführen
  • Anlage in Betrieb nehmen
  • passendes Netzentgeltmodul auswählen

Was gilt für Anlagen, die vor 2024 installiert wurden?

 
Alle Anlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, bleiben grundsätzlich von der neuen verpflichtenden Regelung ausgenommen, sofern sie nicht freiwillig wechseln. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2028. Ab dem 1. Januar 2029 sollen entsprechende Bestandsanlagen in das neue Modell überführt werden.

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