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Pflichten für Hausbesitzer

Für Hauseigentümer und Vermieter bestehen mit der jährlichen Gashausschau sowie der wiederkehrenden Überprüfung der Gasinstallation besondere Pflichten. Auf dieser Seite informieren wir Sie, was es zu beachten gibt.

Gashausschau

Bereits seit dem 1. Januar 2009 besteht gemäß den „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) eine Verpflichtung für Hauseigentümer und Vermieter zur sogenannten Gashausschau.

Dabei ist die Gasanlage in den Gebäuden jährlich zu überprüfen - denn ab der Hauptabsperrvorrichtung trägt nicht mehr der Energieversorger die Verantwortung für die Gasinstallation, sondern allein der Hausbesitzer. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit hat er somit seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen. Der Hauseigentümer bleibt auch dann hierfür verantwortlich, wenn die Gasanlage ganz oder nur teilweise an einen Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.

Auf der Internetseite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) befindet sich eine hilfreiche Checkliste zur jährlichen Sichtprüfung der Hausgasanlage und der verwendeten Gasgeräte. Bei der Überprüfung handelt es sich lediglich um eine rein optische Kontrolle der Gasinstallation und der Gasgeräte.

S omit ist eine Ausführung durch Dritte grundsätzlich nicht erforderlich. Jeder Hausbesitzer darf die jährliche Gashausschau selbst durchführen. Wichtig ist hierbei eine Dokumentation mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und dem beobachteten Ergebnis mit Datumsangabe. Heizungs- und Sanitärfachbetriebe oder Schornsteinfeger bieten die jährliche Sichtkontrolle als kostenpflichtigen Service an. Diese garantieren eine saubere und lückenlose Dokumentation der durchgeführten Hausschau.
 

Wiederkehrende Überprüfung der Gasinstallation

Die TRGI verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation weiterhin zur wiederkehrenden Überprüfung seiner gastechnischen Anlage aller 12 Jahre.

Verantwortlich für die Durchführung bei häuslichen Gasinstallationen ist der Betreiber, welcher ein beim zuständigen Gasnetzbetreiber eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) für die Überprüfung beauftragen muss (unser Gasinstallateurverzeichnis finden Sie hier). Nach der erfolgten Überprüfung erhält man ein Dokument, welches die Durchführung nachweist.

Da es sich hierbei aber nur um eine technische Regel und kein Gesetz handelt, besteht keine Rechtsvorschrift, sondern lediglich eine private technische Regelung mit Empfehlungscharakter. Im Schadensfall kann gegenüber der Versicherung oder dem Gericht eine Dokumentation beweisen, dass durch die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Gasinstallation die erforderliche Prüf- und Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.
 

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Abteilung Netzservice -  Erdgas/Wärme


Tel.: 0375 3541-280