Für wen gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?
Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Vermieter und seinen Mietern.
Sofern Wärme bzw. Warmwasser aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden, entstehen CO2-Emissionen. Seit 2021 wird darauf ein CO2-Preis gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben. Eine Bepreisung von Emissionen kann ferner auch aus dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) herrühren. Die so entstehenden CO2-Kosten konnten Vermieter bislang über die Heizkostenabrechnung vollständig an ihre Mieter weitergeben.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes ändert sich dies. In Abhängigkeit des energetischen Gebäudezustands müssen Vermieter einen Teil der entstehenden Mehrkosten nun selbst tragen. Wie viel genau, hängt davon ab, wie klimafreundlich das Haus gebaut ist: Je energieeffizienter, desto niedriger fallen die Kosten für die Vermieterseite aus. Das Gesetz sieht hier ein zehnstufiges Modell vor.