Gesetzlicher Rahmen Wärme
Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen sind vor allem die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (ErneuerbareEnergienWärmeGesetz).
Die Energieeinsparverordnung (EnEV), Erstfassung vom 16. November 2001, löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab, fasste diese zusammen und trat am 1. Februar 2002 erstmals in Kraft. Die EnEV schreibt bindende Mindestwerte für den Wärmeschutz von Gebäuden vor. Zudem regelt sie den Anteil an Heizenergie, der durch Erneuerbare Energien zu decken ist. Ziel der Bundesregierung ist dabei der Ausbau dieser im Gebäudesektor.
Mit der EnEV 2009 wurde die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 30 Prozent gesenkt. Die EnEV 2013 schreibt ab 2016 eine weitere Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent vor. Zudem wurden die Anforderungen an die Verwendung von erneuerbaren Energien sowie an den Energieausweis verschärft.
Das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) von 2009 regelt die Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien. Es gibt genaue Werte sowie Ersatzmaßnahmen vor. Dazu zählt u.a. die Verstärkung der Dämmung (Reduzierung des Energiebedarfs um den Wert, welcher durch Erneuerbare hätte gedeckt werden müssen) oder eben Einsatz von Wärme mit einem PEF <0,7.