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Zuhause Ihr E-Auto aufladen

Sie haben ein Elektroauto und wollen dieses auf einem privat genutzten und nicht öffentlich zugänglichen Grundstück laden? Hier finden Sie wichtige Informationen zum Anmeldungsprozess und zur Sicherheit.

Die wichtigsten Schritte zur eigenen Ladestation finden Sie anschaulich erklärt in unserem Video. Einen zusammengefassten Überblick über alles Wichtige gibt Ihnen zudem unser Leitfaden.

Was zuallererst zu beachten ist: Bitte melden Sie vor der Errichtung Ihre Ladestation beim zuständigen Netzbetreiber an - ggf. ist für Ihre Installation auch eine Genehmigung erforderlich (mehr dazu unter Ladeeinrichtung anmelden).
 

Das Wichtigste auf einen Klick - Unser Erklärvideo zur eigenen Ladestation

Bedarf ermitteln

Überlegen Sie zunächst, was für Anforderungen Sie an das Laden zuhause stellen. Dabei ist zunächst zu klären, welche Ladeleistung Sie für Ihr Auto konkret benötigen - die Ladeleistung der Anlage und Batteriekapazität Ihres Fahrzeuges müssen kompatibel sein. Weiterhin muss der Errichtungsort klar sein: Bevorzugen Sie eher eine Wallbox, also eine an einer Wand befestigte Ladestation, oder eine freistehende Ladesäule?

Ein hilfreiches Tool zur Bedarfsermittlung bietet unser Partner MENNEKES an.


Wir empfehlen, schon bei allen Vorüberlegungen und Vorarbeiten den Elektroinstallationsbetrieb Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Denn: Ladeeinrichtungen sind Expertensache und erfordern spezifisches Fachwissen! Einen passenden Partner finden Sie ganz einfach über unser Installateurverzeichnis.

Eigentumsrechtliche Voraussetzungen

Auch die Eigentumsverhältnisse des geplanten Aufstellortes spielen eine wichtige Rolle. Hier sollten Sie sich bereits in der Vorplanung Gedanken machen und eventuell erforderliche Zustimmungen einholen.

Nachfolgend finden Sie dazu wichtige Informationen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch gerne an uns wenden.

© Vivint Solar / Unsplash
  • Haus-/Grundstückseigentümer: Als Eigentümer einer Immobilie dürfen Sie selbstverständlich überall auf Ihrem Grundstück eine Lademöglichkeit errichten, sofern die Netzleistungen ausreichend sind (nähere Infos unter dem Punkt "Ladeeinrichtung anmelden").

  • Wohnungseigentümer: Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, ist die Sachlage etwas komplizierter. Zwar haben Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch, eine Ladevorrichtung auf eigene Kosten zu installieren, allerdings ist dafür ein vorheriger formeller Beschluss der Eigentümerversammlung (WEG) erforderlich. Die konkrete Umsetzung stimmen Sie dann innerhalb der WEG ab. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie in den §§ 19-20 WEG.

  • Mieter: Sind Sie Mieter, müssen Sie die Errichtung vorher mit Ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung abstimmen, da es sich um eine bauliche Veränderung am Eigentum handelt. Zwar besteht eine gesetzliche Zustimmungspflicht des Vermieters, allerdings sollte mit der Installation abgewartet werden, bis diese Zustimmung formell auch erfolgt ist.

Ladeeinrichtung anmelden

Stromleitungsnetze in einer Straße oder in einem Wohngebiet wurden für eine bestimmte Leistung dimensioniert. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihre Anlage vor der Errichtung bei uns als zuständigen Netzbetreiber anmelden. Nur so können wir beurteilen, ob Ihr Hausanschluss, die Messeinrichtungen und das Niederspannungsnetz überhaupt leistungsgerecht ausgelegt sind.

Die Voraussetzungen sind dabei abhängig von der Lade- bzw. Anschlussleistung:
 

  • Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kVA sind meldepflichtig. Sie müssen uns dafür die Angaben zur geplanten Ladetechnik mitteilen. Bitte nutzen Sie dafür unser Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge".

  • Ist die Leistung Ihrer Anlage größer als 12 kVA, gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei müssen wir als Netzbetreiber der Errichtung explizit zustimmen. Das heißt, wir überprüfen erst, ob die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall muss zusätzlich zu dem Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" auch die Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) ausgefüllt an uns gesendet werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung ist für Sie kostenlos.

 

Gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen ist § 19 der Niederspannunsanschlussverordnung (NAV). Die ordnungsgemäße Erstellung der erforderlichen Dokumente sowie die Anmeldung übernimmt in der Regel ein zertifizierter Elektroinstallationsbetrieb für Sie.

Sollte die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber nicht erfolgen, kann der Netzbetreiber bei Bedarf den Rückbau auf Kosten des Errichters verlangen.

Erforderliche Dokumente

Hier finden Sie die erforderlichen Dokumente gleich zum Download.

Installation und Inbetriebnahme

Sind alle Dokumente eingereicht und die Errichtung ist durch uns genehmigt? Dann lassen Sie die Installation und Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Elektroinstallationsbetrieb durchführen. Dies ist unbedingt erforderlich, da für Ihre Wallbox bzw. Ladestation ein Starkstromanschluss notwendig ist. Der Betrieb haftet dann auch für den fachgerechten Einbau.

Bei der Positionierung Ihrer Ladeeinrichtung sollten Sie zudem darauf achten, dass am Aufstellort ein angemessener Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sowie vor Wasser und Eisbildung gegeben ist. Wir empfehlen zudem, die Anlage so zu positionieren, dass Ihr Fahrzeug in der häufigsten Parkposition leicht angeschlossen werden kann. Automobilhersteller verbauen die Ladebuchse am Fahrzeug sehr individuell, daher sollten Sie dies modellabhängig festlegen.

Reicht nicht eigentlich auch meine normale Haushaltssteckdose?

Grundsätzlich funktioniert das, wir raten aber aus sicherheitstechnischen Aspekten dringend davon ab! Weder sind die Steckdosen selbst noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Strom abzugeben, wie für das Laden Ihres Fahrzeuges benötigt wird. Es besteht somit die Gefahr von Überhitzungen!

Wallboxen bzw. Ladestationen besitzen dagegen verschiedene Sicherheitsmechanischem (z. B. Leitungsschutzschalter), der sie vor Überlastungen und Fehlerströmen bewahren. Darüber hinaus ist das Laden auch deutlich effektiver, da Ladeverluste viel geringer sind.

 

Preisvorteil bei der Anschaffung


Wir unterstützen den Ausbau der Elektromobilität - im Großen wie im Kleinen.

Sofern der Kauf einer Wallbox oder Ladestation von unserem Partner MENNEKES über uns erfolgt, geben wir einen Teil unserer Einkaufskonditionen an Sie weiter. Der Preisvorteil ist abhängig von dem gewählten Modell sowie vom Bestellzeitpunkt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Weitere Voraussetzungen für die Unterstützung

  • Sie sind Kunde der Zwickauer Energieversorgung oder werden es mit Antragstellung
  • Abschluss unseres Ökostromproduktes zevstrom Natur (Vertragslaufzeit 24 Monate)
 

Stromtarif für Ihr Elektroauto

Allen ZEV-Bestandskunden, die sich zuhause für umweltfreundliches Laden entscheiden, empfehlen wir unser Ökostromprodukt. Der zevstrom Natur wird nach strengen Kriterien aus 100% regenerativer Energie erzeugt und lässt Elektroautos komplett ohne CO2-Emissionen durch die Stadt rollen.

Leitfaden für Ihre Ladestation

Auf dem Weg zur eigenen Wallbox gibt es viele Sachverhalte zu beachten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, bietet Ihnen unser Leitfaden eine hilfreiche Ortientierung.

Leitfaden Ladestation
Zusammenfassung aller wichtigen Sachverhalten in Hinblick auf Vorüberlegungen, Voraussetzungen, Anmeldung, Installation und Förderung Ihrer Lademöglichkeit.

Sie haben Fragen?

Kundenberatung Elektromobilität


Tel.: 0375 3541-243
E-Mail: anfrage@zev-energie.de