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Mobilitätskonzepte für Geschäftskunden

Liebe ZEV-Kunden,

eine gesetzliche Neuregelung in § 7c EnWG sieht verschiedene Maßnahmen zur Entflechtung von Verteilnetz- und Ladepunktbetreibern vor. Vor diesem Hintergrund darf die ZEV als vertikal integrierter Energieversorger ab 01.01.2025 keine öffentliche Ladeinfrastruktur entwickeln, verwalten oder weiter betreiben.

Das Laden Ihres Elektrofahrzeuges wird daher ab Januar 2025 an unseren Standorten nicht mehr möglich sein. Ebenso bieten wir ab sofort keine Verträge für Ladestrom mehr an.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserer Pressemitteilung vom 08.11.2024:
 


Der Betrieb unserer Erdgastankstelle in der Bürgerschachtstraße ist von der Regelung nicht betroffen. Hier ist die Betankung nach wie vor an allen drei Zapfsäulen möglich.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Öffentlichkeitsarbeit der ZEV wenden.

Sie haben Fragen?

Sophie Beetz

Öffentlichkeitsarbeit/Marketing


E-Mail: Sophie.Beetz@zev-energie.de