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Fragen & Antworten – Allgemein


Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wählen Sie eine passende Frage aus um die zugehörige Antwort anzuzeigen.

1. Ich möchte von der Zwickauer Energieversorgung versorgt werden. Was muss ich tun?

Ein Wechsel zur ZEV ist einfach. Sie können sich direkt online anmelden, die Vertragsunterlagen telefonisch (0375 3541-200) anfordern oder sich persönlich in unserem Kundenberatungszentrum informieren und alle Formalitäten klären. Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten übernimmt die ZEV für Sie.


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2. Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Bitte setzen Sie uns nach Ihrem Umzug umgehend in Kenntnis. Um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten, sollten Sie uns die bei der Wohnungsübergabe abgelesenen Zählerstände termingerecht übermitteln.
 
Bitte verwenden Sie hierzu die entsprechenden Vordrucke, die Ihnen die Mitarbeiter im ZEV-Kundenberatungszentrum gern zusenden.  
 
Alternativ können Sie auch die Möglichkeit der Online-Mitteilung für Ihre Ummeldung oder Zählerstandsmitteilung nutzen.

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3. Wieso muss ich einen Umzug bei der ZEV melden und was muss ich dabei genau tun?

Aus Datenschutzgründen werden wir nicht von den Behörden informiert, wenn Sie umziehen. Nur durch Ihre Meldung oder von Ihrer Hausverwaltung bzw. von dem Hauseigentümer erfahren wir, dass sie ein- oder ausziehen!
 
Die Formulare erhalten Sie in unserem Kundenberatungszentrum oder bequem hier Online. Gern bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung in unserem Kundenberatungszentrum und übernehmen die Umzugsformalitäten auch außerhalb von Zwickau. Nach der erfolgten Abmeldung erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.
 
Damit wir Ihren Umzug umgehend bearbeiten können, sollten Sie uns die bei der Wohnungsübergabe abgelesenen Zählerstände termingerecht übermitteln. Die folgenden Angaben sind für die Bearbeitung Ihres Umzuges stets notwendig: die Zählernummer, der Zählerstand, Ein-/Auszugsdatum und Vertragskontonummer.
 
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung. Diese enthält wichtige Angaben z.B. die Höhe der Abschläge, Benennung Ihres Tarifs und auch die fälligen Zahlungstermine.                 


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4. Wie erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat?

  1. Nutzen Sie schnell und bequem unser Onlineformular!
  2. Sie können uns auch ein formloses Anschreiben mit den wichtigsten Informationen zu Ihrer Bankverbindung, wie IBAN, BIC und dem Datum, ab wann das SEPA-Lastschriftmandat gelten soll, senden. Bitte geben Sie stets Ihre Vertragskontonummer, den Kontoinhaber und Ihre Anschrift an.


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5. Wie wird mein Abschlag berechnet?

Strom
Ihr letzter Jahresverbrauch wird als Grundlage verwendet und nach den aktuellen Preisen gerechnet. Um einen eventuellen Mehrverbrauch frühzeitig abzusehen, können Sie zum Beispiel Ihren monatlichen Verbrauch durch die Zählerselbstablesung feststellen. Um den Energieverbrauch Ihrer elektrischen Geräte zu ermitteln, bieten wir Ihnen an, sich in unserem Kundenberatungszentrum kostenfrei ein Energiemessgerät auszuleihen. Damit können Sie Ihren Strombedarf leicht selbst überprüfen.
 
Heizgas
Die Grundlage für die Höhe Ihres Heizgasabschlages ist der Mittelwert des Verbrauchs der letzten 5 Jahre, hochgerechnet auf ein aktuelles Jahr und die zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise.
Die Abschläge werden gleichmäßig auf ein Abrechnungsjahr verteilt. Somit bezahlen Sie im Sommer, trotz deutlich geringeren Verbrauchs, bereits den Ausgleich für den Winter.
 
Begleichen können Sie Ihre Abschläge bequem per SEPA-Lastschriftmandat, per Überweisung oder bar in unserem Kundenberatungszentrum.

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6. Wie kann ich die Fälligkeit und Höhe meiner Abschläge ändern?

Möchten Sie Ihren Abschlag oder die Fälligkeit ändern? Lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab und rufen Sie uns bitte unter der 0375 3541-200 an, schreiben eine E-Mail an Abrechnung@zev-energie.de oder besuchen Sie uns im Kundenberatungszentrum in der Bahnhofstr. 4.


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7. Wie werde ich über Preisänderungen informiert?

Wir informieren unsere Kunden immer mindestens 6 Wochen vor Preisänderungen schriftlich. Zusätzlich schalten wir Anzeigen in den Tageszeitungen

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8. Warum soll ich den Zählerstand zur Preisänderung mitteilen?

Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, wird dieser rechnerisch ermittelt, sodass eine Abgrenzung auf Ihrer Rechnung mit den neuen Preisen erfolgen kann.

Bitte teilen Sie uns den Zählerstand zum Datum der Preisänderung mit. Diesen können Sie uns online, telefonisch unter 0375 3541 200 oder schriftlich mitteilen.

Die Ablesung für die Jahresabrechnung führen wir, wie gewohnt, weiterhin durch.
                   

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9. Was passiert, wenn ich zu viel oder zu wenig bezahlt habe?

  • Sollten Ihre geleisteten Abschlagsbeträge den tatsächlich errechneten Gesamtbetrag überschreiten, dann erhalten Sie dieses Guthaben selbstverständlich zurück. Zu beachten ist, dass wir bei der Jahresrechnung Ihr Guthaben gemäß Grundversorgungsverordnung (GVV) zunächst mit dem ersten Abschlag verrechnen.
  • Haben Sie zu wenig bezahlt, dann informieren wir Sie auf der Verbrauchsabrechnung über den nachzuzahlenden Betrag.
  • Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann schreiben wir automatisch den zu viel bezahlten Betrag (abzüglich des nächsten Abschlages) Ihrem Konto gut bzw. buchen den noch fehlenden Restbetrag ab.
  • Barzahler sollten uns bei einer Gutschrift ihre Bankverbindung mitteilen, bzw. müssen den noch ausstehenden Betrag überweisen oder an unserem Kassenautomaten einzahlen.
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Fazit: Am bequemsten geht es mit dem SEPA-Lastschriftmandat!

Die Grundversorgungsverordnung (GVV) Strom und Gas können Sie sich im Formular- und Downloadcenter herunterladen.


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10. Sie interessieren sich für einen Vorkassenzähler?

Gern beraten wir Sie in unserem Kundenberatungszentrum in der Bahnhofstr. 4.


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