Zählerstandsmitteilung
Schritt 1 von 4
Ablesegrund und Kontaktdaten
Alternativ zum Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände auch per Post oder Fax an uns senden. Nutzen Sie dafür einfach das entsprechende PDF-Formular:
Ab 06.06.2025: Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab 06.06.2025 keine rückwirkenden Ein- bzw. Auszugsmeldungen mehr möglich sind. Teilen Sie uns einen Umzug daher mindestens 14 Tage vor Wohnungsübergabe mit.
Wählen Sie bitte den Ablesegrund: