EEG-Erzeugungsanlagen
Nachfolgend finden Sie Informationen zur dezentralen Erzeugung von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Nachfolgend finden Sie Informationen zur dezentralen Erzeugung von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Seite richtet sich vorrangig an Anlagenbetreiber und Elektroinstallationsbetriebe. Sie finden hier die wichtigsten Formulare, die Sie zum Netzanschluss sowie zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage benötigen.
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen nach dem EEG gelten die Bedingungen für den Anschluss an das Stromnetz der ZEV sowie folgende Unterlagen:
* Für Anlagen, die nach dem 16.05.2024 in Betrieb genommen werden, erfolgt die Anmeldung ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR).
Als Anlagenbetreiber wählen Sie entsprechend der gewünschten Einspeiseart und Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage ein geeignetes Messkonzept aus und teilen dieses dem Netzbetreiber ZEV über das Datenblatt "Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen" mit.
Anlagen ab einer installierten Leistung von >25 kW sind verpflichtet, die technischen Vorgaben nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG einzuhalten.
Für die Bestellung des Funkrundsteuerempfängers bitte das untenstehende Formular Bestellung der Empfangseinrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung nach § 9 EEG i. V. m. den Beschlüssen zum Redispatch 2.0 nutzen.
Sie haben Fragen?
Tel.: 0375 3541-422
E-Mail: einspeisung@zev-energie.de
Tel.: 0375 3541-247
E-Mail: info@zev-energie.de
Im Formular- und Download-
center finden Sie schnell und
einfach alle Dokumente: