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EEG-Erzeugungsanlagen

Nachfolgend finden Sie Informationen zur dezentralen Erzeugung von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Seite richtet sich vorrangig an Anlagenbetreiber und Elektroinstallationsbetriebe. Sie finden hier die wichtigsten Formulare, die Sie zum Netzanschluss sowie zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage benötigen.

Wichtige Dokumente

Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen nach dem EEG gelten die Bedingungen für den Anschluss an das Stromnetz der ZEV sowie folgende Unterlagen:
 

 
   

* Für Anlagen, die nach dem 16.05.2024 in Betrieb genommen werden, erfolgt die Anmeldung ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR).

Messkonzepte

Als Anlagenbetreiber wählen Sie entsprechend der gewünschten Einspeiseart und Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage ein geeignetes Messkonzept aus und teilen dieses dem Netzbetreiber ZEV über das Datenblatt "Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen" mit.
 

Anforderungen nach § 9 Technische Vorgaben EEG

Anlagen ab einer installierten Leistung von >25 kW sind verpflichtet, die technischen Vorgaben nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG einzuhalten.

Für die Bestellung des Funkrundsteuerempfängers bitte das untenstehende Formular Bestellung der Empfangseinrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung nach § 9 EEG i. V. m. den Beschlüssen zum Redispatch 2.0 nutzen.
 

Steckersolargeräte in Kleingartenanlagen

Die Errichtung von Steckersolargeräten in Kleingartenanlagen ist nicht erlaubt.

Hinter jeder Messstelle des Netzbetreibers (Messlokation) dürfen Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung von 800 Watt und einer installierten Modulleistung von maximal 2 KWp verbaut werden.

Kleingartenanlagen haben, ebenso wie Garagenegemeinschaften, meist nur einen Netzverknüpfungspunkt, also einen abrechnungsrelevanten Hauptzähler. Der Betreiber des Steckersolargerätes muss in dem Fall mit dem auf der Abnahmestelle angemeldeten Kunde identisch sein (üblicherweise Vereinsvorstand der Kleingartenanlage bzw. Vorstand der Garagengemeinschaft). Ein Betrieb weiterer Steckersolargeräte innerhalb der  Garagengemeinschaft und Kleingartenanlage ist damit nicht zulässig.

Bitte beachten Sie dazu auch die Festlegungen zum Errichten und Betreiben von Photovoltaik-Anlagen in Kleingärten des Stadtverbandes der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V.

Sie haben Fragen?

Dezentrale Erzegungsanlagen


Tel.: 0375 3541-422
E-Mail: einspeisung@zev-energie.de

Anschlusswesen


Tel.: 0375 3541-247
E-Mail: info@zev-energie.de