Netzentgelte
Entgelte für den Zugang zum Stromnetz nach § 20 EnWG
und § 27 StromNEV
- Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilungsnetzes für Abnehmer mit registrierender 1/4-h Leistungsmessung
- Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilungsnetzes für Abnehmer ohne registrierende 1/4-h Leistungsmessung
- Preise für die herkömmliche Messung (ohne mME /iMS)
- Information nach § 37 Abs. 1 MsbG vom 01.01.2017
Die bisherigen Entgelte der Jahre 2016 bis 2021 für den Zugang zum Stromnetz finden Sie in unserem Formularcenter. Hier können Sie beispielsweise nach Netzentgelte 2018, Preise 2020 oder vorläufige Preise 2019 suchen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung.