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Welche Ausweisart benötige ich?

Prinzipiell ist der einfache verbrauchsbasierte Energieausweis möglich für alle:

  • Nichtwohngebäude
  • und Wohngebäude

    • mit 5 oder mehr Wohnungen oder

    • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder

    • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
       

Wenn Sie uns folgende Informationen über Ihr Gebäude mitteilen, können wir für Sie berechnen, ob Ihr Wohnhaus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt und damit die Ausstellung eines verbrauchsbasierten (preiswerten) Energieausweises möglich ist.
 

  1. Baujahr des Hauses

  2. Gebäudenutzung (Wohngebäude, Gewerbliches Gebäude, Mischgebäude)

  3. Gebäudetyp (Freistehendes Haus, Reihenhaus, Reihenendhaus/Doppelhaushälfte)

  4. Wohnfläche in m²

  5. Anzahl der Wohngeschosse

  6. Anzahl der Wohneinheiten (Bei Einfamilienhäusern = 1)

  7. Außenwand
    Dicke des Mauerwerks in cm
    Dicke der Dämmung in cm

  8. Fenster 
    (Einfachverglasung, 2-Scheiben Isolierverglasung, 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung)
    (Holzrahmen, Alu-Rahmen, Kunsstoffrahmen)

  9. Dach 
    Dicke der Dämmung in cm

  10. Kellerdecke/Fußboden
    Dicke der Dämmung in cm

Ihre Angaben können Sie per E-Mail an info@zev-energie.de oder Post mitteilen:

Zwickauer Energieversorgung
Bahnhofstraße 4
08056 Zwickau