Welche Ausweisart benötige ich?
Prinzipiell ist der einfache verbrauchsbasierte Energieausweis möglich für alle:
- Nichtwohngebäude
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und Wohngebäude
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mit 5 oder mehr Wohnungen oder
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Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
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Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
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Wenn Sie uns folgende Informationen über Ihr Gebäude mitteilen, können wir für Sie berechnen, ob Ihr Wohnhaus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt und damit die Ausstellung eines verbrauchsbasierten (preiswerten) Energieausweises möglich ist.
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Baujahr des Hauses
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Gebäudenutzung (Wohngebäude, Gewerbliches Gebäude, Mischgebäude)
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Gebäudetyp (Freistehendes Haus, Reihenhaus, Reihenendhaus/Doppelhaushälfte)
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Wohnfläche in m²
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Anzahl der Wohngeschosse
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Anzahl der Wohneinheiten (Bei Einfamilienhäusern = 1)
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Außenwand
Dicke des Mauerwerks in cm
Dicke der Dämmung in cm -
Fenster
(Einfachverglasung, 2-Scheiben Isolierverglasung, 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung)
(Holzrahmen, Alu-Rahmen, Kunsstoffrahmen) -
Dach
Dicke der Dämmung in cm -
Kellerdecke/Fußboden
Dicke der Dämmung in cm