Liebe ZEV-Kunden,
eine gesetzliche Neuregelung in § 7c EnWG sieht verschiedene Maßnahmen zur Entflechtung von Verteilnetz- und Ladepunktbetreibern vor. Vor diesem Hintergrund darf die ZEV als vertikal integrierter Energieversorger seit 01.01.2025 keine öffentliche Ladeinfrastruktur entwickeln, verwalten oder weiter betreiben.
Das Laden Ihres Elektrofahrzeuges ist daher ab Januar 2025 an unseren Standorten nicht mehr möglich. Ebenso bieten wir ab sofort keine Verträge für Ladestrom mehr an.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserer Pressemitteilung vom 08.11.2024:
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Öffentlichkeitsarbeit der ZEV wenden.
Sophie Beetz
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
E-Mail: Sophie.Beetz@zev-energie.de