Newsticker
Hier finden Sie die neusten Informationen zur aktuellen Situation in der Energiewirtschaft.
11.01.2023
Gasspeicherverband sieht keine Gasmangellage für Winter 2022/2023
Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES), ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher, hat am 10.01.2023 aktualisierte Szenarien zur Gas-Versorgungssicherheit in Deutschland im Winter 2022/2023 veröffentlicht.
Diese zeigen, dass eine Gasmangellage aufgrund der Verbrauchseinsparungen für diesen Winter unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus bewertet der Verband die erneute umfangreiche Befüllung der Gasspeicher in Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 als realistisch.
Diese zeigen, dass eine Gasmangellage aufgrund der Verbrauchseinsparungen für diesen Winter unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus bewertet der Verband die erneute umfangreiche Befüllung der Gasspeicher in Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 als realistisch.
25.11.2022
Kabinettsentwürfe zu Energiepreisbremsen
Das Bundeskabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzesentwürfe zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verabschiedet.
Die Entwürfe werden nun im weiteren parlamentarischen Verfahren behandelt. Der Bundestag tagt dazu am 15.12.2022, der Bundesrat einen Tag später am 16.12.2022.
Die Entwürfe werden nun im weiteren parlamentarischen Verfahren behandelt. Der Bundestag tagt dazu am 15.12.2022, der Bundesrat einen Tag später am 16.12.2022.
18.10.2022
Bundeskanzler Scholz beschließt Laufzeitverlängerung der deutschen AKW
Nach anhaltenden Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierungskoalition hat Bundeskanzler Olaf Scholz von seiner sogenannten Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht.
Demnach bleiben auf Festlegung des Bundeskanzlers hin, alle drei deutschen Atomkraftwerke, die sich aktuell noch im Betrieb befinden, bis längstens 15.04.2023 aktiv. Urspünglich sollten diese zum Jahresende vom Netz gehen. Die Entscheidung wurde im Hinblick auf die Versorgungssicherheit im Winter getroffen.
Konkret geht es um die AKW Isar 2 (Bayern), Neckarwestheim (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen). Die Anlagen werden in einem Streckbetrieb weitergefahren, d. h. eine Neubeschaffung von Brennstäben erfolgt nicht. Im bisherigen Jahr 2022 lag der Anteil der Kernkraft an der Nettostromerzeugung bei etwa 6,9 %*.
* Quelle: Energy-Charts.info
Demnach bleiben auf Festlegung des Bundeskanzlers hin, alle drei deutschen Atomkraftwerke, die sich aktuell noch im Betrieb befinden, bis längstens 15.04.2023 aktiv. Urspünglich sollten diese zum Jahresende vom Netz gehen. Die Entscheidung wurde im Hinblick auf die Versorgungssicherheit im Winter getroffen.
Konkret geht es um die AKW Isar 2 (Bayern), Neckarwestheim (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen). Die Anlagen werden in einem Streckbetrieb weitergefahren, d. h. eine Neubeschaffung von Brennstäben erfolgt nicht. Im bisherigen Jahr 2022 lag der Anteil der Kernkraft an der Nettostromerzeugung bei etwa 6,9 %*.
* Quelle: Energy-Charts.info
11.10.2022
Zwischenbericht zur Gaspreisbremse veröffentlicht
Die von der Bundesregierung eingesetzte ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 10.10.2022 ihren ersten Zwischenbericht zur geplanten Gaspreisbremse vorgestellt.
Nach den Empfehlungen der Kommission soll eine Preisbremse sowohl auf Erdgas- als auch auf Fernwämelieferungen umgesetzt werden. Für Gas gilt dabei ein Zwei-Stufen-Modell: Stufe 1 beinhaltet dabei eine Einmalzahlung im Dezember 2022 in Form einer Übernahme der Abschlagszahlung. Mit Stufe 2 folgt ab März 2023 ein Preisdeckel für den Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile, gültig für ein Kontingent der Verbrauchsmenge.
Die aktuell vorgestellten Empfehlungen müssen nun in einem nächsten Schritt in einfach realisierbare, gesetzliche Regelungen überführt und zeitnah verabschiedet werden. Die ZEV wird diese Vorgaben sorgfältig und transparent umsetzen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn gesetzliche Regelungen dazu existieren. Wir bitten unsere Kunden daher um Verständnis dafür, dass auch wir derzeit noch keine verbindlichen Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen können. Aus diesem Grund bitten wir außerdem darum, zunächst von konkreten Anfragen zur Umsetzung der Gaspreisbremse abzusehen. Wir werden mit ständigem Blick auf die bundesweiten Entwicklungen unsere internen Prozesse entsprechend ausrichten. Sobald die Umsetzung geschehen ist, wird dies zeitnah über eine Pressekonferenz kommuniziert.
Nach den Empfehlungen der Kommission soll eine Preisbremse sowohl auf Erdgas- als auch auf Fernwämelieferungen umgesetzt werden. Für Gas gilt dabei ein Zwei-Stufen-Modell: Stufe 1 beinhaltet dabei eine Einmalzahlung im Dezember 2022 in Form einer Übernahme der Abschlagszahlung. Mit Stufe 2 folgt ab März 2023 ein Preisdeckel für den Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile, gültig für ein Kontingent der Verbrauchsmenge.
Die aktuell vorgestellten Empfehlungen müssen nun in einem nächsten Schritt in einfach realisierbare, gesetzliche Regelungen überführt und zeitnah verabschiedet werden. Die ZEV wird diese Vorgaben sorgfältig und transparent umsetzen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn gesetzliche Regelungen dazu existieren. Wir bitten unsere Kunden daher um Verständnis dafür, dass auch wir derzeit noch keine verbindlichen Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen können. Aus diesem Grund bitten wir außerdem darum, zunächst von konkreten Anfragen zur Umsetzung der Gaspreisbremse abzusehen. Wir werden mit ständigem Blick auf die bundesweiten Entwicklungen unsere internen Prozesse entsprechend ausrichten. Sobald die Umsetzung geschehen ist, wird dies zeitnah über eine Pressekonferenz kommuniziert.
07.10.2022
Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme sinkt
Der Bundesrat hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, um den Umsatzsteuersatz auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen zu senken.
Damit gilt für diese Medien rückwirkend ab 01.10.2022 ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 7 %. Die ZEV wird diese Entlastung an ihre Kunden weitergeben.
Damit gilt für diese Medien rückwirkend ab 01.10.2022 ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 7 %. Die ZEV wird diese Entlastung an ihre Kunden weitergeben.
05.10.2022
ZEV nimmt Erdgas-Abschlagsanpassungen zurück
Mit einem Schreiben vom 27.09.2022 hatte die ZEV ihre Erdgaskunden über eine Anpassung der monatlich zu zahlenden Abschläge informiert. Da die Bundesregierung kurzfristig entschieden hat, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht in Kraft tritt und darüber hinaus weitere politische Maßnahmen zur Preisgestaltung angekündigt sind, sehen wir von der beabsichtigten Abschlagsanpassung ab.
Die Abschlagshöhen werden auf das ursprüngliche Niveau zurückgesetzt. Alle Kunden informieren wir über den Sachverhalt mit einem zweiten Anschreiben, das in der KW 40 versendet wird.
Die Abschlagshöhen werden auf das ursprüngliche Niveau zurückgesetzt. Alle Kunden informieren wir über den Sachverhalt mit einem zweiten Anschreiben, das in der KW 40 versendet wird.
30.09.2022
Gasbeschaffungsumlage tritt nicht in Kraft
Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die angekündigte Gasbeschaffungsumlage nicht in Kraft tritt. Als Maßnahme des sogenannten "Wirtschaftlichen Abwehrschirms" sollen Verbraucher nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Die Gaspreisanpassungsverordnung, die die Einführung der Umlage zum 01.10.2022 regelt, soll entsprechend aufgehoben werden.
Die kurzfristig anderlautende Entscheidung konterkariert die Preis- und Abschlagsinformationsschreiben, die die ZEV bereits im September versendet hat. Im Hinblick auf die geänderte Informationslage werden wir daher unser Vorgehen neu bewerten. Eine ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Die kurzfristig anderlautende Entscheidung konterkariert die Preis- und Abschlagsinformationsschreiben, die die ZEV bereits im September versendet hat. Im Hinblick auf die geänderte Informationslage werden wir daher unser Vorgehen neu bewerten. Eine ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.
05.09.2022
Koalitionsausschuss stellt Drittes Entlastungspaket vor
Angesichts steigender Energiepreise hat der Koalitionsausschuss ein Drittes Entlastungspaket vorgestellt. Dieses enthält Maßnahmen, die die Bürger in der aktuellen Situation finanziell unterstützen sollen.
Das Paket umfasst ein Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro und muss zunächst noch durch den Bundestag sowie den Bundestag bestätigt werden.
> Die Maßnahmen im Überblick
Das Paket umfasst ein Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro und muss zunächst noch durch den Bundestag sowie den Bundestag bestätigt werden.
> Die Maßnahmen im Überblick