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03. Februar 2022
Bundesregierung beschließt Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung hat einen einmaligen Heizkostenzuschuss beschlossen, der voraussichtlich im Juni an einkommensschwache Haushalte ausgezahlt werden soll. Hintergrund sind die gestiegenen Energiekosten. Der Heizkostenzuschuss sei dafür als schnelle und unbürokratische Hilfe geplant.
Der Zuschuss fällt in folgender Höhe aus:
Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antrag auf ihr Konto überwiesen. BAföG-Empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder. Weiterhin wird der Zuschuss pauschal ausgezahlt, ohne dass dafür Nachweise zu Heiz- oder Mietkosten vorgelegt werden müssen.
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Der Zuschuss fällt in folgender Höhe aus:
- 135 Euro für Wohngeld-Empfänger (bzw. 175 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen im Haushalt sowie 35 Euro für jede weitere Person)
- 115 Euro für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Ausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte
Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antrag auf ihr Konto überwiesen. BAföG-Empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder. Weiterhin wird der Zuschuss pauschal ausgezahlt, ohne dass dafür Nachweise zu Heiz- oder Mietkosten vorgelegt werden müssen.
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Maximilian WehnerE-Mail: