Allgemeine Meldungen
02. Februar 2022
Übergangslösung für Förderung für energetische Gebäudesanierung (BEG)
Nach dem überraschenden Stopp der Bundesförderung für energetische Gebäudesanierung (BEG) haben sich die Ministerien auf eine Übergangslösung geeinigt.
Alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, werden demnach noch bearbeitet. Die entsprechenden Projekte, die zwar eingereicht aber noch nicht bewilligt sind, dürfen also weiterhin auf Förderungen hoffen. Die Genehmigungsprüfung erfolgt nach den bisherigen Kriterien.
Gleichzeitig kündigten die Ministerien an, die Gebäudeförderung neu ausrichten zu wollen. Bei der Neuausrichtung geht es nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um eine "klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude". Diesen Anspruch sah die Bundesregierung im bis vor kurzem laufenden Förderprogramm nicht erfüllt.
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Alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, werden demnach noch bearbeitet. Die entsprechenden Projekte, die zwar eingereicht aber noch nicht bewilligt sind, dürfen also weiterhin auf Förderungen hoffen. Die Genehmigungsprüfung erfolgt nach den bisherigen Kriterien.
Gleichzeitig kündigten die Ministerien an, die Gebäudeförderung neu ausrichten zu wollen. Bei der Neuausrichtung geht es nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um eine "klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude". Diesen Anspruch sah die Bundesregierung im bis vor kurzem laufenden Förderprogramm nicht erfüllt.
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Maximilian WehnerE-Mail: