Informationen zur Strompreisbremse
Bundestag und Bundesrat haben am 16. Dezember 2022 das Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) beschlossen. Mit der Preisbremse werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen entlastet. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln. Wir erläutern auf dieser Seite, wie die Details für unsere Stromkunden aussehen.
Wie funktioniert die Preisbremse für Stromkunden?
Für Stromkunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wird der Preis für 80 % des Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh (brutto) gedeckelt. Der Verbrauch, der über diesem sogenannten Entlastungskontingent liegt, wird zu den regulären vertraglichen Preisen abgerechnet.