Achtung!
Wichtiger Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben
Aktuell sind vermehrt Postwurfsendungen zum Einbau von Smart Metern im Umlauf, die nicht von der ZEV stammen. Bitte stimmen Sie nicht vorschnell zu! Prüfen Sie zunächst mögliche Kosten und Vertragsbedingungen. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist nicht verpflichtend.
Nach Auskunft mehrerer Kundinnen und Kunden stammen die Schreiben von der Deutschen Messwesen GmbH, die den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) anbietet.
Die Zwickauer Energieversorgung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben nicht in unserem Auftrag versendet werden. Es handelt sich um ein Angebot eines unabhängigen, wettbewerblichen Messstellenbetreibers.
Ein Wechsel des Messstellenbetreibers kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wir empfehlen daher, insbesondere die jährlichen Entgelte, Vertragslaufzeiten und mögliche Einsparungen sorgfältig zu prüfen. Nicht alle beworbenen Vorteile treffen auf jeden Haushalt zu.
Wichtig: Ist im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel erforderlich, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden durch den zuständigen Messstellenbetreiber entsprechend informiert.