Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
 
 
 
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Der Schutz des Klimas und der nachhaltige Umgang mit Energierohstoffen ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher unterstützen wir die Zielsetzung der Bundesregierung, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu verringern. Erhebliche Mengen an Treibhausgasen werden dadurch eingespart, dass bei der Stromerzeugung erneuerbare Energien eingesetzt werden. Daher fördert der Gesetzgeber die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wir – Ihr zuverlässiger Partner für Energie in unserer Region – unterstützen diese Entwicklung, die dem Klimaschutz zugute kommt.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert erhebliche Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht. Damit Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden, sind Investitionsanreize erforderlich. Das EEG schafft diese Anreize, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden.

Finanziert wird diese Förderung über die EEG-Umlage. Alle Stromanbieter in Deutschland sind dafür verantwortlich, die EEG-Umlage beim Kunden einzufordern und an die Betreiber der Stromnetze weiterzugeben. Die Stromnetzbetreiber vergüten damit die Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Nach den verbindlichen Feststellungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wird die EEG-Umlage ab dem 01.01.2012 einheitlich 3,592 Cent pro kWh betragen, veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.eeg-kwk.net.

 
 
 
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