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Wie melde ich meinen Umzug?

Neue Regelungen ab 6. Juni 2025

Für Ein- und Auszüge gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Fristen und Abläufe aufgrund des Beschlusses der Bundesnetzagentur. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass Umzüge nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Datum erfasst werden. Daher ist die rechtzeitige Mitteilung wichtig. Damit sichergestellt ist, dass alles reibungslos verläuft, muss auf folgende Dinge geachtet werden:

Sie ziehen in eine neue Wohnung:

  • Anmeldung: Melden Sie sich spätestens 14 Tage vor Wohnungsübergabe über unser Onlineformular an. Geben Sie alle erforderlichen Daten direkt ein. Eine zügige Bearbeitung Ihrer Anmeldung ist damit garantiert.
     

  • Zählerstand: Teilen Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe Ihren Zählerstand mit. Dies entfällt, sofern Sie ein intelligentes Messsystem besitzen.

Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus:

  • Abmeldung: Teilen Sie uns Ihren Auszug spätestens 14 Tage vor Mietvertragsende über unser Onlineformular mit.
     

  • Zählerstand: Teilen Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe Ihren Zählerstand mit. Dies entfällt, sofern Sie ein intelligentes Messsystem besitzen.
     

  • Achtung: Sollten Sie Ihren Auszug erst zeitverzögert mitteilen, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. So besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Eine rückwirkende Erfassung des Auszugs ist nicht mehr möglich.

Hauskauf/Eigentumsübertragung

Sie kaufen oder verkaufen ein Gebäude oder eine Wohnung?

Bei einer Eigentumsübertragung gelten die dieselben Fristen und Abläufe wie bei Umzügen. Melden Sie daher Kauf oder Verkauf ebenfalls umgehend, damit die Abmeldung des Verkäufers und die Anmeldung des neuen Eigentümers termingerecht erfolgen.

Wo melde ich meinen Umzug?

Ihren Umzug melden Sie am einfachsten über unser Onlineformular. Dort werden alle notwendigen Daten abgefragt, sodass eine schnelle Bearbeitung ermöglicht wird.

Alternativ können Sie Ihre Wohnungsübergabeprotokoll per Mail an abrechnung@zev-energie.de senden – hier kommt es allerdings zu längeren Bearbeitungszeiten.

Rechtlicher Hintergrund

Auslöser der Neuregelung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (EU 2019/944). Diese schreibt ab spätestens 2026 einen Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages vor. Für die Umsetzung in nationales Recht wurde daher der § 20a EnWG angepasst. Im Zuge dessen hat die Bundesnetzagentur neue verbindliche Prozessregeln festgelegt, die ab 6. Juni 2025 gelten und sich insbesondere auf Umzüge auswirken (Beschlussnummer BK6-22-024).

Fragen zum Umzug?


Abrechnungsteam


Tel.: 0375 3541-200
E-Mail: abrechnung@zev-energie.de