Gewinnspielbedingungen
Die Teilnahme an Gewinnspielen der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von der ZEV GmbH durchgeführt. Die Dauer des Gewinnspiels wird gesondert geregelt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er alle erforderlichen Angaben macht.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, welche mindestens einen Versorgungsvertrag (Gas, Strom, Wärme) im Bestand der ZEV GmbH abgeschlossen haben.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogene Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
(3) Jeder Teilnehmer darf an einem Gewinnspiel nur ein Mal teilnehmen, es sei denn, auf die Möglichkeit einer mehrfachen Teilnahme wird durch die ZEV GmbH ausdrücklich hingewiesen.
(4) Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem künftigen Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der ZEV GmbH und die jeweiligen Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die ZEV GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels obliegt allein der ZEV GmbH.
(2) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von der ZEV GmbH festgelegt. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachgewinns besteht nicht.
(3) Die Gewinner werden von der ZEV GmbH auf deren Internetseite namentlich veröffentlicht. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt 14 Tage nach dem ausgewiesenen Teilnahmeschluss. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die ZEV GmbH ist berechtigt, die Daten des Gewinners erforderlichenfalls an den Partner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls der ZEV GmbH nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt, ansonsten auf dem normalen Postwege. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen EMail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
(4) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, dass es eine ausdrücklich abweichende Regel gibt.
(5) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die ZEV GmbH zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; die ZEV GmbH wird im Falle verspäteter Beschwerden von ihrer Leistungspflicht frei.
§ 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die ZEV GmbH die dazu erforderlichen Daten speichern und für Werbung, Informationen und Marktforschung verwenden kann. Die Daten werden ausschließlich von der ZEV GmbH zweckgebunden gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte, soweit diese nicht als Vertriebspartner oder als Dienstleister (im Sinne des Datenschutzgesetzes) für ZEV GmbH sind, weitergegeben. Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.
(2) Die ZEV GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Die ZEV GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die ZEV GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann die ZEV GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
(1) Die ZEV GmbH wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die ZEV GmbH sichert keine Beschaffenheit der Gewinne zu.
(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(4) Die ZEV GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von der ZEV GmbH (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von der ZEV GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.