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Staatliche Förderprogramme für Elektromobilität

Der Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Investition in die Ladeinfrastruktur werden vom Staat finanziell unterstützt. So können Sie beim Umstieg auf Elektromobilität durch verschiedene Förderungen und finanzielle Vorteile bares Geld sparen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Förderungen im Überblick.

Förderungen beim Fahrzeugkauf

Wer sich für den Kauf eines Elektrofahrzeuges entscheidet, erhält für seinen Neuwagen die sogenannte Umwelt- bzw. Innovationsprämie von bis zu 4.500,00 €. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Nettolistenpreis und von der Antriebsart: rein elektrische betriebene Fahrzeuge werden höher gefördert als Plug-In-Hybride.

Bezuschusst werden auch geleaste Fahrzeuge. Grundvoraussetzung ist: Das Fahrzeugmodell muss in der "Liste förderfähiger Fahrzeuge" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sein.
 

Förderungen beim Kauf von E-Fahrzeugen (Bundesanteil). Icon created by Verry from Noun Project
 

Prämien für E-Autos

E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro erhalten einen staatlichen Zuschuss von 6.000 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro fördert der Staat mit 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten keine Förderung. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.

Geförder werden zudem Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden, und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Der Fördergeber bezeichnet diese als sogenannte "junge Gebrauchte".

Prämien für Plug-In-Hybride

Seit 01.01.2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Förderung mehr. Die Förderung für elektrische Fahrzeuge soll sich nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass nur noch batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge mit dem staatlichen Umweltbonus gefördert werden.

Prämien für Leasingfahrzeuge

Wird für das neue Fahrzeug ein Leasingvertrag abgeschlossen, gelten bei einer Vertragsdauer von mehr als 23 Monaten die gleichen Förderhöhen wie beim Kauf. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten sind es 50 Prozent der maximalen Förderung je nach Fahrzeugart.

Übrigens: Die ZEV bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Zwickauer Autohäusern Leasingsangebote für Ihr E-Auto!


Förderung durch Steuervorteile

Die Entwicklung der Elektromobilität soll auch durch verschiedene Steuererleichterungen vorangetrieben werden. So sind E-Autos bspw. von der Kfz-Steuer befreit oder müssen im gewerblichen Bereich nur zur einem geringeren Prozentsatz besteuer werden.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Reine Elektroautos sowie auf Strombetrieb umgerüstete Diesel- bzw. Benzinfahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 angemeldet oder umgerüstet werden und bis Ende 2030. Plug-In-Hybride erhalten keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Reduzierte Besteuerung für Dienstwagen

Für die private Nutzung eines Dienstwagens wird der geldwerte Vorteil versteuert, üblicherweise mit einem Prozent. Für emissionsfreie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 60.000 Euro sind dagegen lediglich 0,25 Prozent zu versteuern. Liegt der Preis über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent, dies gilt ebenso für Plug-In-Hybride, die mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.