Cookie-EinstellungenCookies

Ihre Cookie-Einstellungen

Wenn Sie alle Möglichkeiten unserer Website nutzen möchten, klicken Sie einfach auf »Alle Cookies erlauben«. Sie können Ihre Auswahl auch einschränken und mit Klick auf »Eingabe bestätigen« speichern. Details zu verwendeten Cookies und Widerspruchs-Möglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Alle Cookies erlauben

Staatliche Förderprogramme für Elektromobilität

Der Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Investition in die Ladeinfrastruktur werden vom Staat finanziell unterstützt. So können Sie beim Umstieg auf Elektromobilität durch verschiedene Förderungen und finanzielle Vorteile bares Geld sparen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Förderungen im Überblick.

Förderungen beim Fahrzeugkauf

Wer sich für den Kauf eines Elektrofahrzeuges entscheidet, erhält für seinen Neuwagen die sogenannte Umwelt- bzw. Innovationsprämie von bis zu 9.000,00 €. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Nettolistenpreis und von der Antriebsart: rein elektrische betriebene Fahrzeuge werden höher gefördert als Plug-In-Hybride.

Bezuschusst werden auch geleaste Fahrzeuge. Grundvoraussetzung ist: Das Fahrzeugmodell muss in der "Liste förderfähiger Fahrzeuge" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sein.
 

Förderungen beim Kauf von E-Fahrzeugen. Icon created by Verry from Noun Project
 

Prämien für E-Autos

E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro erhalten einen staatlichen Zuschuss von 6.000 Euro, dazu kommt der Herstelleranteil von 3.000 Euro – die Förderung beträgt also insgesamt 9.000 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro fördert der Staat mit 5.000 Euro zzgl. Herstelleranteil von 2.500 Euro – die Gesamtförderung beträgt hier 7.500 Euro. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.

Prämien für Plug-In-Hybride

Plug-In-Hybride mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro erhalten einen staatlichen Zuschuss von 4.500 Euro, dazu kommt der Herstelleranteil von 2.250 Euro – die Förderung beträgt also insgesamt 6.750 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro fördert der Staat mit 3.750 Euro zzgl. Herstelleranteil von 1.875 Euro – die Gesamtförderung beträgt hier 5.625 Euro. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.

Prämien für Leasingfahrzeuge

Wird für das neue Fahrzeug ein Leasingvertrag abgeschlossen, gelten bei einer Vertragsdauer von mehr als 23 Monaten die gleichen Förderhöhen wie beim Kauf. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monate sind es 50 Prozent und bei 6 bis 11 Monaten Laufzeit 25 Prozent der maximalen Förderung je nach Fahrzeugart.

Übrigens: Die ZEV bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Zwickauer Autohäusern Leasingangebote für Ihr E-Auto!


Förderung durch Steuervorteile

Die Entwicklung der Elektromobilität soll auch durch verschiedene Steuererleichterungen vorangetrieben werden. So sind E-Autos bspw. von der Kfz-Steuer befreit oder müssen im gewerblichen Bereich nur zur einem geringeren Prozentsatz besteuer werden.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Reine Elektroautos sowie auf Strombetrieb umgerüstete Diesel- bzw. Benzinfahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 angemeldet oder umgerüstet werden und bis Ende 2030. Plug-In-Hybride erhalten keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Reduzierte Besteuerung für Dienstwagen

Für die private Nutzung eines Dienstwagens wird der geldwerte Vorteil versteuert, üblicherweise mit einem Prozent. Für emissionsfreie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 60.000 Euro sind dagegen lediglich 0,25 Prozent zu versteuern. Liegt der Preis über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent, dies gilt ebenso für Plug-In-Hybride, die mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.


Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind mit 900 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Kommunen.

Was bedeutet "nicht öffentlich"?

In das Förderprogramm sind ausschließlich Ladestationen eingeschlossen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Das heißt, dass die jeweilige Ladeinfrastruktur nur an Stellplätzen errichtet werden darf, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
 

  • Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz befindet, wird gewerblich oder kommunal genutzt

  • Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz befindet, ist für das Abstellen von Fahrzeugen der Mitarbeiter/Beschäftigten vorgesehen 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wobei die Gesamtkosten den Betrag von 1.285,71 Euro unbedingt überschreiten müssen. Der maximale Zuschuss pro Standort beträgt bei Unternehmen 45.000 Euro. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Kosten werden gefördert?

Zu den geförderten Kosten gehören die Anschaffung sowie die Kosten für Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten und für das Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation. Es werden nur Ladestationen bis maximal 22 kW gefördert.