Informationen für Erdgaskunden
Wichtig für das Verständnis: Das Gesetz unterscheidet zwischen einem finalen Entlastungsbetrag, der nach § 2 EWSG berechnet wird, und einer vorläufigen Entlastung, die exakt in der Höhe Ihres konkreten Dezemberabschlages liegt. Diese Differenzierung ist wichtig, um die Entlastung, die am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt, nachvollziehen zu können.
Ihr Entlastungsbetrag entspricht somit nicht automatisch Ihrem vollem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssen. Wir weisen darauf hin, dass der finale Entlastungsbetrag im Regelfall abweichend von der Höhe Ihres Dezemberabschlags sein wird.
Anspruchsberechtigt auf den Entlastungsbetrag sind alle Haushaltskunden sowie Verbraucher mit einem Standardlastprofil (SLP-Kunden). Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Diese werden separat von uns kontaktiert. Die vorläufige Entlastung (Verzicht auf Dezemberabschlag) gilt nur für SLP-Kunden.
finaler Entlastungsbetrag
Alle anspruchsberechtigten Kunden werden um einen Betrag entlastet, den wir entsprechend einer gesetzlichen vorgegebenen Berechnungsformel folgendermaßen ermitteln: Ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 01.12.2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert (arbeitsbezogenes Preiselement). Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs werden die Werte herangezogen, die im September 2022 prognostiziert wurden.
Zusätzlich fließt in die Berechnung der im Monat Dezember 2022 geltende Grund- und Messpreis, ebenfalls jeweils brutto, ein. Ein Rechenbeispiel finden Sie in unserer Grafik weiter unten.
Der Entlastungsbetrag ist in der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, entsprechend forderungsmindernd zu berücksichtigen.
vorläufige Entlastung
Noch bevor der finale Entlastungsbetrag im Rahmen der nächsten Verbrauchsabrechnung wirksam wird, ist nach § 3 EWSG eine schneller wirkende vorläufige Entlastung vorgesehen. Konkret bedeutet das, dass Sie die Zahlung Ihres Dezemberabschlags nicht leisten müssen.
Die Details in Abhängigkeit Ihres gewählten Zahlungsweges finden Sie nachfolgend: