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Allgemeine Meldungen

30. September 2024

Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur noch bis 01.11.2024


Im Rahmen des Programm "Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen" ist die Einreichung von Förderanträgen noch bis 01.11.2024 möglich.

Gefördert werden Investitionen in nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur, an der das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt. Die Ladeleistung muss zudem bei mindestens 50 kW liegen und die Ladepunkte müssen fabrikneu sein. Neben der reinen Anschaffung werden auch Kosten der zugehörigen technischen Ausrüstung (z. B. Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation (inkl. Tiefbauarbeiten) gefördert.

Das Förderprogramm bietet dafür Anteilsfinanzierungen mit einer Förderquote von bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen.

Die Antragstellung erfolgt online beim Projektträger Jülich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich (PtJ).