Allgemeine Meldungen
05. Oktober 2022
Bundesregierung nimmt Gasbeschaffungsumlage zurück – ZEV entscheidet über weiteres Vorgehen
Vergangene Woche hat die Bundesregierung kurzfristig entschieden, dass die Gasbeschaffungsumlage entgegen vorheriger Ankündigungen nicht in Kraft treten wird. Die Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) hat daher die im September kommunizierten Preis- und Abschlagsanpassungen im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen neu bewertet.
Grundsätzlich bleibt die Anpassung der Gaspreise, die per Presseanzeige am 19. September 2022 sowie mit entsprechenden Kundenanschreiben veröffentlicht wurde, bestehen. Die Höhe der Preisanpassung reduziert sich allerdings um den ursprünglich einkalkulierten Betrag der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh (netto). Alle weiteren Umlagen, die auf den Gaspreis erhoben werden, gelten entsprechend der Veröffentlichungen.
In Folge des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage ändert sich auch eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung der monatlich zu zahlenden Abschläge. Die ZEV wird daher noch in dieser Woche die Abschläge der betroffenen Kunden auf die ursprüngliche Bruttohöhe zurücksetzen. Dabei wird der gesenkte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % angewendet. Dies führt dazu, dass der im Abschlag enthaltene Nettobetrag steigt, wodurch in etwa der verbleibende Erhöhungsbetrag zum 1. November abgedeckt wird. Die Anpassung wird mittels individuellen Kundenanschreiben kommuniziert. Das Vorgehen entspricht dem Grundsatz des Unternehmens, Entlastungen fair, zeitnah und transparent weiterzugeben.
Darüber hinaus wurden bereits weitere politische Maßnahmen angekündigt, die Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werden. „Ungeachtet dessen erwarten wir stark steigende Preise ab 2023. Wir werden daher mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen die zukünftigen Preis- und Abschlagsanpassungen weiterhin sorgfältig prüfen und entsprechend kommunizieren“, so André Hentschel, Technischer Geschäftsführer der ZEV.
Auch im Bereich Fernwärme hat die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % beschlossen. Die damit verbundene Entlastung wird die ZEV selbstverständlich weitergeben. Die betroffenen Kunden erhalten dazu zeitnah Informationsschreiben.
Bei Fragen sind wir persönlich in unserem Kundenberatungszentrum (Bahnhofstr. 4, 08056 Zwickau), über unser Servicetelefon (0375 3541-200) sowie per E-Mail (abrechnung@zev-energie.de oder anfrage@zev-energie.de) gerne Ansprechpartner für unsere Kunden.
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Grundsätzlich bleibt die Anpassung der Gaspreise, die per Presseanzeige am 19. September 2022 sowie mit entsprechenden Kundenanschreiben veröffentlicht wurde, bestehen. Die Höhe der Preisanpassung reduziert sich allerdings um den ursprünglich einkalkulierten Betrag der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh (netto). Alle weiteren Umlagen, die auf den Gaspreis erhoben werden, gelten entsprechend der Veröffentlichungen.
In Folge des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage ändert sich auch eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung der monatlich zu zahlenden Abschläge. Die ZEV wird daher noch in dieser Woche die Abschläge der betroffenen Kunden auf die ursprüngliche Bruttohöhe zurücksetzen. Dabei wird der gesenkte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % angewendet. Dies führt dazu, dass der im Abschlag enthaltene Nettobetrag steigt, wodurch in etwa der verbleibende Erhöhungsbetrag zum 1. November abgedeckt wird. Die Anpassung wird mittels individuellen Kundenanschreiben kommuniziert. Das Vorgehen entspricht dem Grundsatz des Unternehmens, Entlastungen fair, zeitnah und transparent weiterzugeben.
Darüber hinaus wurden bereits weitere politische Maßnahmen angekündigt, die Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werden. „Ungeachtet dessen erwarten wir stark steigende Preise ab 2023. Wir werden daher mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen die zukünftigen Preis- und Abschlagsanpassungen weiterhin sorgfältig prüfen und entsprechend kommunizieren“, so André Hentschel, Technischer Geschäftsführer der ZEV.
Auch im Bereich Fernwärme hat die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % beschlossen. Die damit verbundene Entlastung wird die ZEV selbstverständlich weitergeben. Die betroffenen Kunden erhalten dazu zeitnah Informationsschreiben.
Bei Fragen sind wir persönlich in unserem Kundenberatungszentrum (Bahnhofstr. 4, 08056 Zwickau), über unser Servicetelefon (0375 3541-200) sowie per E-Mail (abrechnung@zev-energie.de oder anfrage@zev-energie.de) gerne Ansprechpartner für unsere Kunden.
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