Allgemeine Meldungen
11. April 2022
BEG-Neubauförderung startet am 20.04. zu angepassten Konditionen
Die Neubauförderung für Wohn-und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Ab 20.04.2022 können bei der KfW wieder neue Anträge für Gebäude gestellt werden, deren Energiebedarf nur bei 40 % des allgemeinen Durchschnittsbedarfs für Neubauten liegt (EH/EG40-Neubauförderung). Die Möglichkeit zur Antragstellung ist bis 31.12.2022 befristet.
Ab 2023 ist ein neues Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen
Wird das Budget dieses Jahr ausgeschöpft, soll nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. Das Programm solle eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen ermöglichen. Dieses Programm in der Stufe 2 solle bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Als dritter Schritt sei ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel «Klimafreundliches Bauen» vorgesehen.
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Ab 2023 ist ein neues Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen
Wird das Budget dieses Jahr ausgeschöpft, soll nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. Das Programm solle eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen ermöglichen. Dieses Programm in der Stufe 2 solle bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Als dritter Schritt sei ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel «Klimafreundliches Bauen» vorgesehen.
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Maximilian WehnerE-Mail: