Allgemeine Meldungen
04. April 2022
Bundesregierung plant Lastenteilung bei CO2-Kosten
Mieter sollen CO2-Preis nicht mehr allein zahlen
Die Bundesregierung plant, die CO2-Kosten im Gebäudebereich zukünftig zwischen Mieter und Vermietern aufzuteilen. Das gaben das BMWSB, BMWK und das BMJ nach einer gemeinsamen Gesprächsrunde bekannt. Die neue Regelung soll ab 01.01.2023 in gelten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und anschließend in den Bundestag.
Vermieter sollen demnach zukünftig einen Teil des CO2-Preises selbstständig übernehmen müssen und nicht mehr vollständig auf ihre Mieter umverteilen dürfen. Die Höhe des Vermieter-Anteils richtet sich danach, wie klimafreundlich das Gebäude ist. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständig selbst tragen.
Das Berechnungsmodell basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Es gilt das Prinzip: Je energetisch schlechter das Gebäude ist, desto mehr werden die Mieter entlastet. Konkret sind dabei insgesamt 10 Stufen vorgesehen.
In welche Stufe eine Mietwohnung eingeordnet ist, soll zukünftig auf der Heizkostenabrechnung angegeben werden. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.
Abweichende Regelungen gibt es für vermietete Nicht-Wohngebäude (Geschäfte, Bürogebäude, etc.). Hier sollen die Kosten pauschal hälftig aufgeteilt werden, ein Stufenmodell ist nicht vorgesehen. In den Mieterverträgen können im Sinne der Vertragsfreiheit allerdings abweichende Regelungen getroffen werden.
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Vermieter sollen demnach zukünftig einen Teil des CO2-Preises selbstständig übernehmen müssen und nicht mehr vollständig auf ihre Mieter umverteilen dürfen. Die Höhe des Vermieter-Anteils richtet sich danach, wie klimafreundlich das Gebäude ist. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständig selbst tragen.
Das Berechnungsmodell basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Es gilt das Prinzip: Je energetisch schlechter das Gebäude ist, desto mehr werden die Mieter entlastet. Konkret sind dabei insgesamt 10 Stufen vorgesehen.
In welche Stufe eine Mietwohnung eingeordnet ist, soll zukünftig auf der Heizkostenabrechnung angegeben werden. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.
Abweichende Regelungen gibt es für vermietete Nicht-Wohngebäude (Geschäfte, Bürogebäude, etc.). Hier sollen die Kosten pauschal hälftig aufgeteilt werden, ein Stufenmodell ist nicht vorgesehen. In den Mieterverträgen können im Sinne der Vertragsfreiheit allerdings abweichende Regelungen getroffen werden.
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Maximilian WehnerE-Mail: