Förderprogramme für Heizungsanlagen
Im Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Diese beinhaltet Zuschüsse für Heizungsmodernisierungen und Heizungsoptimierungen. Wir haben für Sie die wesentlichen Informationen zusammengefasst.
Wichtig ist zunächst die Höchstgrenze der Förderung. Hier unterscheidet der Bund zwischen Wohngebäuden, bei denen die maximal förderfähigen Kosten bei 60.000 € liegen, und Nichtwohngebäuden. Bei diesen errechnet sich der Zuschuss auf Basis der Nettogrundfläche. Pro Quadratmeter kann hier eine Förderung von bis zu 1.000 € beantragt werden, maximal bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 15 Millionen Euro.
Die einmaligen Zuschüsse erhält man dann als prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten. Diese Anteile sind nachfolgend aufgeführt.
Sofern Ihre Maßnahme Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, sieht die Bundesförderung einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent vor. Diesen können Sie in dem Fall zu den unten angegebenen Fördersätzen hinzuaddieren. Der iSFP muss dabei durch einen vom BAFA geführten einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden und kann nur für Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus darf er nicht älter als 15 Jahre sein.
Eine vollständige Förderübersicht für die BEG finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.