Grundfunktionalitäten Messeinrichtungen
 
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Seit dem 1. Januar 2010 müssen Messstellenbetreiber laut § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in allen Neubauten sowie bei umfangreichen Renovierungen Messeinrichtungen (intelligente Zähler) einsetzen, die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Die Zwickauer Energieversorgung GmbH hat sich für folgende Varianten entschieden:

 
tatsächlicher Verbrauch /
tatsächliche Nutzungszeit

Die Darstellung des tatsäch-
lichen Verbrauches
erfolgt standardmäßig im Zählerdisplay. Die Gesamtverbrauchsdarstellung erfolgt permanent. Bei künftigen Mehrtarifen erfolgt die Darstellung am Zählerdisplay rollierend. Die sogenannte Momentanver-
brauchsdarstellung ist im Zähler integriert. Die Freischaltung dieser Funktionalität erfolgt optional und ist kostenfrei. Aus datenschutz-
rechtlichen Gründen ist hierfür eine Zusatzvereinbarung

notwendig. Diese wird auf Anfrage bereit gestellt.

Zur Widerspiegelung der tatsächlichen Nutzungszeit ist neben den maximal 4 Tarifregistern auch ein interner Speicher integriert. Dieser registriert alle Zählerstände der jeweiligen Tarifregister bis zu maximal 90 Tagen. Der Speicher ist gegen unbefugten Zugriff mittels Passwort geschützt und durch den Messstellenbetreiber vor Ort einsehbar. Diese Daten dienen für Verbrauchsanlysen auf Kundenwunsch.

Eine Weiterleitung beziehungsweise eine Fernauslesung der Zählerstände und der intern gespeicherten Verbrauchsprofile erfolgt nicht.

 
Unsere Ansprechpartner beraten Sie persönlich:
Sven Fischer
Projektleiter
Tel.: 0375 3541-106
E-Mail: sven.fischer@zev-energie.de
 
Claudia Sonntag
Sachbearbeiterin
Tel.: 0375 3541-174
Fax: 0375 3541-415
E-Mail: claudia.sonntag@zev-energie.de
 
 
 
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