Seit dem 1. Januar 2010 müssen Messstellenbetreiber laut § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in allen Neubauten sowie bei umfangreichen Renovierungen Messeinrichtungen (intelligente Zähler) einsetzen, die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.
Die Zwickauer Energieversorgung GmbH hat sich für folgende Varianten entschieden: |