Nachfolgend finden Sie Informationen zur dezentralen Einspeisung von Strom in das Netz der ZEV. Hierbei wird zwischen Anlagen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) unterschieden.
Einspeiseanlagen nach EEG
Für den Anschluss von Einspeiseanlagen nach EEG gelten die Bedingungen für den Anschluss an das Stromnetz der ZEV sowie die folgenden Unterlagen: